Tarifvertrag & Branchen­zuschlags­tarifverträge

Was Sie bei uns verdienen können, zeigen wir Ihnen hier.

Die A&S Zeitarbeit GmbH ist Mitglied im GVP, dem größten deutschen Arbeitgeberverband der Zeitarbeit, der 2023 aus dem Zusammenschluss von iGZ und BAP entstanden ist.

Mit der Verschmelzung des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.V. (BAP) und des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) auf den GVP zum 01.12.2023 sind die vormaligen BAP- und iGZ-Tarifwerke auf den GVP übergegangen und werden seitdem als zwei selbstständige Tarifwerke unter dem Dach des GVP fortgeführt.

Am 01.01.2026 tritt das neue DGB/GVP-Tarifwerk in Kraft, bestehend aus Mantel-, Entgeltrahmen- und Entgelttarifverträgen, das die bisherigen Tarifwerke der Zeitarbeit ab diesem Zeitpunkt ersetzen wird.

Die Tarifverträge Zeitarbeit finden Sie hier:
Branchenzuschlagstarifverträge

Diese regeln, dass Zeitarbeitnehmer, die in bestimmten Branchen eingesetzt werden, Zuschläge auf die tariflich vereinbarten Grundentgelte erhalten (sog. Branchenzuschläge).

Eine Übersicht der Branchenzuschlagstarifverträge finden Sie hier: